Energieausweise
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Der gesetzliche Energieausweis
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 haben Käufer und Mieter von Immobilien das Recht, sich vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Dies gilt gem. EnEV 2009 nach wie vor.
Während
der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen Gebäudeanalyse
beruht, bei der die Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung,
Fenster, Luftdichtigkeit usw.) und der Heizungsanlage bewertet werden,
wird der verbrauchsbasierte Energieausweis auf der Basis des
angefallenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Für
Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein bedarfsbasierter
Energieausweis (EnEV- Nachweis) schon seit 2002 Pflicht.
Inhalt und Aufbau des Energieausweises
Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label, das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt.
Der Energieausweis hat ausschließlich einen informierenden Charakter. Aus dem Energieausweis können keine Ansprüche z.B. auf Durchführung von Modernisierungen erhoben werden.
Der Energieausweis ist für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn nur eine energetisch sinnvolle und optimal abgestimmte Modernisierung erhöht die Unabhängigkeit von zukünftig steigenden Energiepreisen, sorgt für einen höheren Wohnkomfort und erhöht den Wert der Immobilie bei Verkauf oder Vermietung.
Für unsere Kunden bieten wir ein Service-Angebot, welches die kompletten Leistungen zum Thema Energieeinsparung beeinhaltet - vom einzelnen Energieausweis über die förderfähige "Energieberatung-vor-Ort" bis bin zur Erstellung von Energieausweisen für größere Wohnungsbestände.
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