Energieausweise

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Der gesetzliche Energieausweis

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 haben Käufer und Mieter von Immobilien das Recht, sich vor dem Vertragsschluss einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Dies gilt  gem. EnEV 2009 nach wie vor.

Während der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen Gebäudeanalyse beruht, bei der die Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit usw.) und der Heizungsanlage bewertet werden, wird der verbrauchsbasierte Energieausweis auf der Basis des angefallenen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein bedarfsbasierter Energieausweis (EnEV- Nachweis) schon seit 2002 Pflicht.


 

Die EnEV 2009 sieht vor, dass Bedarfsausweise zukünftig auch vorzulegen sind, wenn Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen. Auch Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen bedarfsbasierten Energieausweis. Bei allen größeren Gebäuden und bei Nichtwohngebäuden sieht die EnEV hingegen eine Wahlfreiheit des Eigentümers zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis vor. Die Wahlfreiheit soll zudem für alle Wohngebäude gelten, die mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 saniert wurden. Unabhängig vom verwendeten Verfahren müssen bei verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen auf das Gebäude bezogene individuelle Modernisierungshinweise beigefügt werden.


Inhalt und Aufbau des Energieausweises

Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label, das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt.

Der Energieausweis hat ausschließlich einen informierenden Charakter. Aus dem Energieausweis können keine Ansprüche z.B. auf Durchführung von Modernisierungen erhoben werden.

Der Energieausweis ist für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn nur eine energetisch sinnvolle und optimal abgestimmte Modernisierung erhöht die Unabhängigkeit von zukünftig steigenden Energiepreisen, sorgt für einen höheren Wohnkomfort und erhöht den Wert der Immobilie bei Verkauf oder Vermietung.

Für unsere Kunden bieten wir ein Service-Angebot, welches die kompletten Leistungen zum Thema Energieeinsparung beeinhaltet - vom einzelnen Energieausweis über die förderfähige "Energieberatung-vor-Ort" bis bin zur Erstellung von Energieausweisen für größere Wohnungsbestände.


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