Energieberatung

Energieausweis ist Pflicht – was Sie wissen müssen

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:


Wer braucht den Energieausweis?

Eigentümer müssen den Ausweis erstellen lassen, damit Miet- und Kaufinteressenten den zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie einsehen können.

Lt. EnEV 2009 sind Bedarfsausweise vorzulegen wenn Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen.
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen bedarfsbasierten Energieausweis. Bei allen größeren Gebäuden und Nichtwohngebäuden besteht jedoch Wahlfreiheit des Eigentümers zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis. Die Wahlfreiheit soll zudem für alle Wohngebäude gelten, die mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 saniert wurden. Unabhängig vom verwendeten Verfahren müssen bei verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen auf das Gebäude bezogene individuelle Modernisierungshinweise beigefügt werden.
 

Welche Informationen enthält der Energieausweis? 
 
Es gibt, wie oben beschrieben,zwei Varianten – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis informiert darüber, wie hoch die Ausgaben für Heizkosten beim Vormieter in den letzten drei Jahren durchschnittlich waren. Da man in den meisten Fällen nicht beurteilen kann, wie sparsam oder verschwenderisch die Vormieter mit dem Thermostat umgegangen sind, ist der Verbrauchsausweis nur mäßig aussagekräftig.

Besser ist der Bedarfsausweis, der auf einer fachmännischen Untersuchung von Bausubstanz und Heizungsanlage basiert. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes wird berechnet, wo die zu erwartenden Kosten für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung liegen.

Am Ende wird bei beiden Energieausweisen die Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von Grün über Gelb nach Rot eingetragen. Steht die Markierung eher im grünen Bereich, benötigt das Haus weniger Energie als bei einer Markierung im roten Bereich. Der Bedarfsausweis informiert dabei nicht nur über den Endenergieverbrauch, sondern auch über den Primärenergiebedarf – also die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien).
Auch Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil des Energieausweises.
  
Wer stellt Energieausweise aus?

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Billigausweisen aus dem Internet, von denen viele nicht den Pflicht-Anforderungen entsprechen.
Bedarfsausweise dürfen nur von Fachleuten ausgestellt werden. Die Kosten können zwischen 300 und über 1000 Euro liegen. Die Deutsche Energie Agentur dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis, weil dieser eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes erlaubt.

Sind die Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer verpflichtend?

Nein. Mieter können eine energetische Sanierung nicht vom Eigentümer einfordern und auch nicht die Miete mindern wenn der Energieverbrauch höher ist als im Energieausweis angegeben.

Der Energieausweis ist ein Informationsinstrument für den Mieter oder Käufer und soll helfen, bei der Entscheidung für eine Wohnung oder ein Haus die Energieeffizienz schnell und einfach beurteilen zu können.
.
.
.